Erklärung zur Barrierefreiheit
Angaben nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft seit dem 28. Juni 2025.
Stand: 4. August 2026
12 Pflichtangaben fehlen noch insrc/lib/compliance/betreiber.ts: name, strasse, plz, ort, email, datenschutzEmail, aufsichtsbehoerde, domain, hostingAnbieter, hostingStandort, supabaseRegion, kiAnbieter. Vor dem Produktivgang ausfüllen — ein unvollständiges Impressum ist abmahnfähig.
1.Geltung
Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Barrierefreiheit. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro, soweit sie Dienstleistungen erbringen.
Dieses Angebot wird privat und ohne geschäftsmässige Absicht betrieben. Das BFSG richtet sich an Wirtschaftsakteure; es ist hier daher nicht anwendbar. Diese Erklärung geben wir freiwillig ab — wer Barrieren benennt, kann sie beheben.
2.Stand der Vereinbarkeit
Diese Plattform ist mit den Anforderungen der EN 301 549 beziehungsweise den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Punkte sind uns bekannt und noch nicht behoben.
3.Bekannte, noch nicht barrierefreie Inhalte
- Artikelkarten auf der Startseite: Sie sind als anklickbarer Bereich ohne Schaltflächenrolle umgesetzt und dadurch mit der Tastatur nicht erreichbar. Betroffen ist WCAG 2.1.1 (Tastaturbedienbarkeit). Behebung vorgesehen im Rahmen des Backlog-Eintrags BACK-019.
- Modale Fenster: Der Tastaturfokus wird innerhalb geöffneter Dialoge noch nicht gehalten, und das Schliessen mit der Escape-Taste ist nicht durchgängig umgesetzt. Betroffen sind WCAG 2.1.2 und 2.4.3.
- Farbkontraste: Einzelne Sekundärtexte in gedämpftem Grau erreichen das Kontrastverhältnis von 4,5:1 möglicherweise nicht. Eine vollständige Messung steht aus. Betroffen ist WCAG 1.4.3.
- Grafiken: Die Radix-Darstellung und die Hexagramm-Karten sind grafisch aufgebaut; eine gleichwertige textliche Alternative der dargestellten Werte fehlt bislang. Betroffen ist WCAG 1.1.1.
4.Was bereits umgesetzt ist
- durchgehend deutschsprachige Auszeichnung der Seiten (
lang="de") - Bedienelemente mit einer Mindestgrösse von 44 × 44 Pixeln
- Meldungen mit der Rolle
alert, sodass Screenreader sie ansagen - durchgängig responsives Layout ohne horizontales Scrollen
- Formularfelder mit zugeordneten Beschriftungen
5.Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte an [E-Mail — bitte ausfüllen]. Wir antworten Ihnen zeitnah und suchen nach einer Lösung.
6.Durchsetzungsverfahren
Führt Ihre Rückmeldung nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.